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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für die Überlassung der Print2Ticket-Software als Cloud-Dienst und für den Verkauf der zugehörigen Drucker an Unternehmen.

Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen [Firmenname, Rechtsform], [Anschrift] (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden über die Nutzung der Software Print2Ticket sowie über den Kauf der dazugehörigen Hardware.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Das gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.

(4) Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser Bedingungen.

§ 2 Gegenstand des Vertrags

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden über das Internet eine Webanwendung zur Verfügung, mit der Aufgaben und Tickets erstellt und auf angebundenen Bondruckern ausgedruckt werden können. Der Funktionsumfang richtet sich nach der gebuchten Tarifstufe gemäß der Leistungsbeschreibung auf der Website.

(2) Zusätzlich verkauft der Anbieter die für den Betrieb vorgesehenen Drucker. Der Kauf der Hardware und die Überlassung der Software sind rechtlich getrennt zu betrachtende Leistungen. Eine Kündigung des Softwarevertrags berührt das Eigentum an bereits gekaufter Hardware nicht.

(3) Die Software wird dem Kunden für die Dauer des Vertrags zur Nutzung überlassen. Eine Übertragung des Quellcodes oder eine Installation beim Kunden schuldet der Anbieter nicht.

(4) Der Zugang erfolgt über persönliche Konten. Der Kunde benennt einen Inhaber, der weitere Personen einladen und deren Rechte festlegen kann. Je nach Tarif stehen zusätzlich eine Programmierschnittstelle und Webhook-Adressen zur Verfügung, über die angebundene Systeme Druckaufträge auslösen können.

(5) Der Anbieter entwickelt die Software laufend weiter. Er ist berechtigt, den Funktionsumfang zu erweitern und einzelne Funktionen zu ändern, solange der vertraglich geschuldete Leistungszweck erhalten bleibt. Wesentliche Einschränkungen des Funktionsumfangs teilt der Anbieter mindestens sechs Wochen vorher in Textform mit. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung zu.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Mit dem Absenden einer Vorbestellung oder dem Anlegen eines Kontos gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung in Textform bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt, insbesondere durch Freischaltung des Kontos.

(3) Zum Anlegen eines Kontos ist die Bestätigung der angegebenen E-Mail-Adresse erforderlich. Der Kunde sichert zu, dass die bei der Registrierung angegebenen Daten zutreffend und vollständig sind, und hält sie aktuell.

(4) Der Kunde kann weiteren Personen seines Unternehmens Zugang einräumen. Für deren Handlungen ist der Kunde verantwortlich wie für eigene.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütung für die Software wird je Drucker und Monat berechnet und ist [monatlich / jährlich] im Voraus fällig. Maßgeblich für die Abrechnung ist die Anzahl der im Abrechnungszeitraum mit dem Konto verbundenen Drucker.

(3) Der Kaufpreis für Hardware ist mit Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(4) Die Zahlung erfolgt per [Zahlungsarten, z. B. Rechnung, SEPA-Lastschrift]. Rechnungen stellt der Anbieter elektronisch in Textform bereit. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu.

(5) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Nach erfolgloser Mahnung und Setzung einer angemessenen Frist kann der Anbieter den Zugang zur Software sperren. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt für diesen Zeitraum bestehen.

(6) Der Anbieter kann die Preise für die Software mit einer Frist von acht Wochen zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums in Textform anpassen. Erhöht sich der Preis, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens zu. Der Anbieter weist in der Mitteilung auf dieses Recht hin.

§ 5 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Softwarevertrag läuft auf unbestimmte Zeit, sofern nicht ausdrücklich eine Mindestlaufzeit vereinbart ist.

(2) Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von [Frist, z. B. vier Wochen] zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums kündigen.

(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Abrechnungszeiträumen in Verzug ist oder trotz Abmahnung erheblich gegen § 7 verstößt.

(4) Kündigungen bedürfen der Textform. Die Kündigung über die dafür vorgesehene Funktion in der Anwendung genügt.

(5) Nach Vertragsende löscht der Anbieter die Daten des Kunden innerhalb von [Frist, z. B. 30 Tagen], soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Kunde ist verpflichtet, benötigte Daten vorher zu exportieren. Auf Wunsch stellt der Anbieter die im Konto gespeicherten Konfigurationsdaten in einem maschinenlesbaren Format bereit.

§ 6 Hardware, Lieferung und Eigentumsvorbehalt

(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse innerhalb Deutschlands. Lieferungen ins Ausland bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

(2) Angegebene Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über.

(4) Die gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.

(5) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich zu rügen, § 377 HGB. Unterlässt er dies, gilt die Ware als genehmigt.

(6) Die Gewährleistungsfrist für gelieferte Hardware beträgt zwölf Monate ab Gefahrübergang. Das gilt nicht für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie in den Fällen der §§ 478, 479 BGB. Insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

§ 7 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde schafft die für die Nutzung erforderlichen technischen Voraussetzungen, insbesondere einen Internetzugang, ein funktionsfähiges WLAN am Aufstellort der Drucker sowie einen aktuellen Browser.

(2) Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter. Er informiert den Anbieter unverzüglich, wenn Anhaltspunkte für einen Missbrauch bestehen.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass die über die Software eingegebenen und gedruckten Inhalte nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen. Untersagt ist insbesondere das Verarbeiten rechtswidriger Inhalte sowie jede Nutzung, die geeignet ist, die Infrastruktur des Anbieters übermäßig zu belasten.

(4) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Leistungen durch ihn oder seine Nutzer beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Das gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

(5) API-Schlüssel und Webhook-Adressen sind wie Zugangsdaten zu behandeln. Wer sie kennt, kann im Namen des Kunden drucken. Besteht der Verdacht, dass sie Dritten bekannt geworden sind, erzeugt der Kunde sie in der Anwendung neu.

(6) Verarbeitet der Kunde über die Software personenbezogene Daten, ist er dafür der Verantwortliche im Sinne der DSGVO und stellt die Zulässigkeit der Verarbeitung sicher.

§ 8 Verfügbarkeit und Support

(1) Der Anbieter stellt die Software mit einer Verfügbarkeit von [z. B. 99 Prozent] im Jahresmittel bereit, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums.

(2) Nicht als Ausfall gelten Zeiten angekündigter Wartung sowie Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen, insbesondere Ausfälle von Netzbetreibern, Störungen beim Kunden vor Ort und Ereignisse höherer Gewalt.

(3) Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch und kündigt planbare Arbeiten mit angemessenem Vorlauf an.

(4) Support leistet der Anbieter in Textform über [Kontaktweg] zu den üblichen Geschäftszeiten. Weitergehende Reaktionszeiten bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

(5) Der Betrieb der Drucker setzt voraus, dass das Netzwerk des Kunden erreichbar ist. Für Störungen, die aus dem Netzwerk des Kunden herrühren, haftet der Anbieter nicht.

§ 9 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, die Software im vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.

(2) Eine Unterlizenzierung, Vermietung oder Nutzung für Dritte ist nicht gestattet. Zurückentwickeln, Dekompilieren und Disassemblieren sind nur in den Grenzen des § 69 e UrhG zulässig.

(3) An den vom Kunden eingestellten Inhalten und Layouts erwirbt der Anbieter keine Rechte über das hinaus, was zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

(4) Marken, Logos und sonstige Kennzeichen des Anbieters darf der Kunde nur mit vorheriger Zustimmung verwenden.

§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Beide Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

(2) Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser geht diesen Bedingungen im Fall von Widersprüchen vor.

(3) Einzelheiten zur Verarbeitung durch den Anbieter ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

§ 11 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(5) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(6) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 12 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die dem Anbieter die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien ihn für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien, behördliche Anordnungen, Arbeitskämpfe sowie großflächige Ausfälle von Strom- oder Telekommunikationsnetzen. Dauert die Störung länger als zwei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden anteilig erstattet.

§ 13 Änderungen dieser Bedingungen

(1) Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder technische Gegebenheiten erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Änderungen teilt der Anbieter dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang, gelten die Änderungen als angenommen. Auf die Bedeutung des Schweigens weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde fristgerecht, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt, wobei beiden Parteien ein Kündigungsrecht zum nächsten zulässigen Termin zusteht.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist [Sitz des Anbieters], sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(3) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.

(4) Die Aufrechnung steht dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.

(5) Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform.

(6) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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Print2Ticket verbindet eine in Deutschland gebaute Web-App mit Kassenbon-Druckern, damit kleine Teams sich Aufgaben als echte Tickets auf den Schreibtisch drucken. Wir glauben: Was man anfassen kann, wird auch erledigt. Analog, charmant und datensouverän.

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